Besucherordnung für das Gelände der Messe Brünn

  1. Die Besucherordnung gilt für das Gelände der Gesellschaft Veletrhy Brno, as (im Folgenden Gesellschaft genannt) mit Sitz in Výstaviště 405/1, 603 00, Brünn für Besucher von Veranstaltungen, die auf dem Gelände stattfinden, und andere eintretende Personen (im Folgenden als Besucher bezeichnet).

  2. Mit dem Betreten des Geländes verpflichtet sich der Besucher zur Einhaltung dieser Besucherordnung.

  3. Die Berechtigung zum Betreten des Geländes wird durch einen Mitarbeiter der Gesellschaft oder den Werkschutz überprüft.

  4. Auf Verlangen des Wachpersonals ist der Besucher verpflichtet, sein persönliches Gepäck an den Ein- und Ausgangstoren sowie Ein- und Ausgangstoren zur Kontrolle abzugeben.

  5. Während der Veranstaltung ist der Zutritt zur Messe bzw. Ausstellung nur mit gültigem Ticket möglich.

  6. Dem Besucher ist insbesondere nicht gestattet:
    - Prospekte und andere Drucksachen einzubringen und zu verteilen, Werbetätigkeiten zu betreiben, Fotos zum Zwecke des Geldverdienens zu machen, Umfragen und ähnliches durchzuführen, ferner jede unerlaubte gewerbliche Tätigkeit (Verkauf ) ohne Zustimmung des Unternehmens, - Beschädigung von Eigentum, Vegetation
    und Landschaftsgestaltung des Firmengeländes,
    - Verlassen der Gehwege und markierten Wege und Betreten von Grünflächen,
    - Betreten der Wirtschaftsteile des Firmengeländes, Bereiche, die nicht für Besucher bestimmt sind und Betreten hinter Mobilzäunen,
    - sich auf Fahrrädern, Skateboards und Rollschuhen, Rollern fortbewegen,
    - in Pavillons rauchen und elektronische Zigaretten konsumieren,
    - Alkohol, Betäubungsmittel und andere giftige Stoffe, Waffen und andere gefährliche Gegenstände sowie Stoffe, die als Brandmittel verwendet werden können, und Mittel verwenden, die einen Brand verursachen können, in die Räumlichkeiten einführen, - sich nach Geschäftsschluss in den Räumlichkeiten aufhalten, es sei denn es handelt sich um eine gesellschaftliche Veranstaltung auf
    Einladung oder mit Zustimmung des Unternehmens.

  7. Besucherparkplätze stehen auf dem Gelände und im Expoparking-Gebäude auf reservierten unbewachten Parkplätzen außerhalb des Messegeländes zur Verfügung, sofern der Parkservice nichts anderes vorschreibt. Auf Einstiegsbereichen für Feuerwehrgeräte, die mit dem entsprechenden Verkehrs- oder Horizontalzeichen gekennzeichnet sind, ist das Parken nicht gestattet.
    Wenn das Fahrzeug außerhalb der für das Parken reservierten Plätze oder direkt an verbotenen Orten oder Orten abgestellt wird, die den Verkehr, den Service und den Eingriff im Falle einer Panne, einer Not- oder Notfallsituation oder im Brandfall behindern, wird das Fahrzeug von der abgeschleppt Ausstellungsgelände. Das Parken ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Parkordnung.

  8. Der Besucher ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein Brand verursacht wird, Anordnungen und Verbote zum Brandschutz an den gekennzeichneten Stellen zu beachten.

  9. Im Brandfall befolgt der Besucher die an sichtbaren Stellen der Objekte angebrachten Brandmelderichtlinien, ist verpflichtet, den Aufforderungen zur Evakuierung Folge zu leisten und den Anweisungen der Personen, die die Evakuierung leiten, Folge zu leisten. Um Sicherheit zu erreichen, verwendet es Informations- und Feuerzeichen, die die Richtungen der Fluchtausgänge anzeigen.

  10. Im Notfall befolgt der Besucher die Anweisungen der Polizei und der für die Evakuierung zuständigen Personen.

  11. Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Notfalls auf dem Gelände der Gesellschaft muss jeder Besucher unverzüglich die Sicherheit des Geländes am Hauptpförtnerhaus
    (Tel. 541 153 383) benachrichtigen, falls erforderlich, wird Erste Hilfe gerufen.

  12. Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust eingebrachter Gegenstände oder für Sach- oder Gesundheitsschäden des Besuchers, die durch eigenes oder fremdes Handeln entgegen den Bestimmungen dieser Besucherordnung verursacht werden.

  13. Auf der Grundlage der ZTP-Karte hat der Inhaber der ZTP-Karte die Möglichkeit, das Gebiet mit dem Auto zu befahren und auf reservierten Plätzen zu parken.

  14. Ein Besucher mit einem Hund muss den Hund jederzeit an der Leine führen. Hunde, die größer als kleine soziale Rassen sind, müssen einen Maulkorb tragen. Der Halter ist verantwortlich für die Beseitigung von Exkrementen und für alle Schäden, die durch den Hund an allen Personen, am Eigentum der Gesellschaft und am Eigentum von Ausstellern und Besuchern verursacht werden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Teil des Geländes (Pavillons) für den Zutritt mit Hunden zu sperren.

  15. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass das Unternehmen im Bereich der Veranstaltung Bild- oder Tonbildaufnahmen macht. Diese Aufzeichnungen werden unter Wahrung des erforderlichen Datenschutzniveaus des Besuchers erstellt, der Besucher wird jedoch nicht ausdrücklich um eine ausdrückliche Zustimmung gebeten oder nicht individuell über die Aufzeichnung von Aufzeichnungen informiert. Der Besucher erkennt ferner an, dass das Unternehmen diese Aufzeichnungen für seine Selbstdarstellung verwendet. Das Unternehmen wird jedem ausdrücklichen Widerspruch des Besuchers, der aufgezeichnet wird, gegen die Aufzeichnung nachkommen; Meinungsverschiedenheiten müssen der Person, die die Aufzeichnungen im Namen des Unternehmens anfertigt, mündlich mitgeteilt werden, und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel daran lässt, was der Besucher verlangt.

  16. Der Besucher nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass das Gelände der Gesellschaft zum Zwecke der Sicherheit des Geländes durch ein Kamerasystem mit Aufnahmemöglichkeit überwacht wird. Bei der Aufzeichnung und Archivierung gelten die Datenschutzbestimmungen des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der geänderten Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April , 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.

  17. Der Besucher ist verpflichtet, die derzeit gültigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einzuhalten, die sich aus den außerordentlichen Maßnahmen des Gesundheitsministeriums der Tschechischen Republik ergeben. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Website www.bvv.cz/bezpecnost oder am Eingang des Geländes.

  18. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Besuchern, die sich nicht an die Bedingungen dieser Besucherordnung halten, sowie Besuchern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln oder anderen giftigen Substanzen stehen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern oder ohne Rückerstattung vom Gelände zu verweisen der Ticketpreis.

  19. Kinder unter 15 Jahren dürfen das Firmengelände nur in Begleitung einer verantwortlichen Person über 18 Jahren betreten.

  20. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, die Gültigkeit der Bedingungen ist unbefristet.